Fälle des Zivilrechts

sind beispielsweise die des Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertragsrechts. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Angelegenheit rechtlich einzuordnen ist, dann fragen Sie mich bitte einfach.

 

Erbrechtliche Fälle bearbeite ich auch gerne. Nicht hingegen streitige Scheidungen (nur einvernehmliche, mit friedlichem gemeinsamen Kaffeetrinken der Frischgeschiedenen nach dem Gerichtstermin). 

 

Um Schadensersatz geht es regelmäßig bei der Unfallreguierung, meist im Straßenverkehr. Aber auch im Urheberrecht, d.h. bei Copyright-Verletzungen, und im Wettbewerbsrecht.

 

Die Kenntnisse in den einzelnen Rechtsgebieten allein nützen indes wenig, wenn der Rechtsanwalt nicht das Gericht von der gemeinsam mit dem Mandanten gebildeten Rechtsauffassung zu überzeugen versteht. Das erfordert, dass Ihr Anwalt das Zivilprozessrecht aus dem Effeff beherrscht, denn dieses thront vor Gericht über all dem sogenannten Materiellen Recht mit seinen einzelnen Rechtsmaterien. Dass sich Prozessgegner und Gericht an die in Verfahren und Verhandlung geltenden Spielregeln halten und Sie nicht foulen, muss Ihr Anwalt mit Argusaugen überwachen. Das setzt jahrelange praktische Erfahrung voraus: Gesammelt vor den Amtsgerichten, wo die Samthandschuhe auch schon einmal abgelegt werden, über die Landgerichte bis hinauf zu den Oberlandesgerichten, in der Höhenluft rechtswissenschaftlichen Diskurses.

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